Teilnahmebedingungen

1. Die Enten werden am 18.05.2023 an der Regattawiese in Kassel in die Fulda gelassen.
Startpunkt ist an der Spitzhacke, der Zieleinlauf erfolgt nahe der Drahtbrücke.


2. Alle teilnehmenden Enten werden vom Veranstalter gestellt und bleiben dessen Eigentum.


3. Jeder Versuch, die Enten während des Rennens zu befreien oder zu stören, ist verboten.
Autorisierte Helfer dürfen nur dann in das Rennen eingreifen, wenn es vom Rennkomitee als
notwendig erachtet wird.


4. An jeder Ente wird eine Startnummer befestigt, die mit einer Nummer auf einem Los in
Beziehung steht. Die Loskäufer*innen derjenigen Enten, die als erstes das Ziel erreichen,
erhalten einen Preis.


5. Es sind nur diejenigen Teilnahmekarten gewinnberechtigt, die vollständig mit Name und
Adresse ausgefüllt sind. Das Risiko, dass die Teilnahmekarten nicht an den Veranstalter oder
dessen bevollmächtigten Vertreter übergeben werden, liegt bei den Teilnehmer*innen. Die
Gewinnlosnummern werden am Renntag ab 20:00 Uhr auf der Homepage des Veranstalters
eingestellt. Alle Gewinner*innen werden im Anschluss an das Rennen auf dem Postweg, per
E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Der/die Käufer*in versichert, dass sein/ihr Wohnsitz in
Hessen ist.


6. Bei der Gewinnabholung müssen die Gewinner*innen das zugehörige Los vorzeigen.


7. Der Wert der Sachpreise kann nicht in Geld ausgezahlt werden. Wird ein Sachpreis nicht in
Anspruch genommen, gilt die Zustimmung des Gewinners als erteilt, dass, soweit möglich,
vom Preisstifter ein entsprechender Geldbetrag als Spende an den Verein Soziale Hilfe e. V.,
Kassel gezahlt wird.


8. Die Gewinnchancen hängen von der Gesamtzahl der zugelassenen Teilnehmer*innen und
der Anzahl an Preisen ab.


9. Mit der Teilnahme am Tigerenten-Rennen befreien die Teilnehmer*innen den Veranstalter,
seine Mitglieder, Vertreter, Mitarbeiter und andere in Beziehung stehende Rechtssubjekte
von jeglicher Haftung bezüglich der Preise.


10. Der Veranstalter hat das Recht, nach seinem alleinigen Ermessen das Rennen auf einen
anderen Tag und/oder auf eine andere Uhrzeit zu verschieben. In diesem Fall wird der neue
Termin für das Rennen rechtzeitig öffentlich angekündigt.


11. Parteien sind von der Teilnahme am Tigerenten-Rennen ausgeschlossen.


12. Mitarbeiter*innen und Mitglieder des Veranstalters sowie deren Familienangehörige sind
von der Teilnahme am Tigerenten-Rennen ausgeschlossen.