Teilnahmebedingungen

1. Die Enten werden am 29.05.2025 an der Regattawiese in Kassel in die Fulda gelassen. Startpunkt ist an der Spitzhacke, der Zieleinlauf erfolgt nahe der Drahtbrücke.

2. Alle teilnehmenden Enten werden vom Veranstalter gestellt und bleiben dessen Eigentum.

3. Jeder Versuch, die Enten während des Rennens zu befreien oder zu stören, ist verboten. Autorisierte Helfer dürfen nur dann in das Rennen eingreifen, wenn es vom Rennkomitee als notwendig erachtet wird.

4. An jeder Ente wird eine Startnummer befestigt, die mit einer Nummer auf einem Los in Beziehung steht. Die Loskäufer*innen derjenigen Enten, die als erstes das Ziel erreichen, erhalten einen Preis.

5. Es sind nur diejenigen Lose gewinnberechtigt, die vollständig mit Name und Adresse ausgefüllt sind. Das Risiko, dass die Lose nicht an den Veranstalter oder dessen bevollmächtigte Vertretung übergeben werden, liegt bei den Teilnehmer*innen. Die Gewinnlosnummern werden am Renntag ab 20:00 Uhr auf der Homepage des Veranstalters eingestellt. Alle Gewinner*innen werden im Anschluss an das Rennen auf dem Postweg, per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Der/die Käufer*in versichert, dass sein/ihr Wohnsitz in Hessen ist.

6. Bei der Gewinnabholung müssen die Gewinner*innen das zugehörige Los vorzeigen.

7. Der Wert der Sachpreise kann nicht in Geld ausgezahlt werden. Wird ein Sachpreis nicht in Anspruch genommen, gilt die Zustimmung des Gewinners als erteilt, dass, soweit möglich, vom Preisstiftenden ein entsprechender Geldbetrag als Spende an den Verein Soziale Hilfe e. V., Kassel gezahlt wird. Der Sachpreis gilt als nicht in Anspruch genommen, sofern er innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Gewinns nicht abgeholt wird.

8. Die Gewinnchancen hängen von der Gesamtzahl der zugelassenen Teilnehmer*innen und der Anzahl an Preisen ab.

9. Mit der Teilnahme am Tigerenten-Rennen befreien die Teilnehmer*innen den Veranstalter, seine Mitglieder, Vertreter, Mitarbeiter und andere in Beziehung stehende Rechtssubjekte von jeglicher Haftung bezüglich der Preise.

10. Der Veranstalter hat das Recht nach seinem alleinigen Ermessen das Rennen auf einen anderen Tag und/oder auf eine andere Uhrzeit zu verschieben. In diesem Fall wird der neue Termin für das Rennen rechtzeitig öffentlich angekündigt.

11. Parteien sind von der Teilnahme am Tigerenten-Rennen ausgeschlossen.

12. Mitarbeiter*innen und Mitglieder des Veranstalters sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme am Tigerenten-Rennen ausgeschlossen.